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Loslegen & Loswerfen

Jetzt liegt der Ball bei Ihnen.

Sie planen eine Veranstaltung, haben Interesse an einem Auftritt oder ein anderes Anliegen?

Auftritte können realisiert werden bei geschlossenen oder öffentlichen Veranstaltungen von großen und kleinen Organisationen, Unternehmen, Verbänden, kommunalen, kulturellen Veranstaltern etc. (nicht jedoch bei privaten Veranstaltungen, wie Hochzeiten und Geburtstagen, ebenso keine Walk-Act Auftritte).

Teilen Sie mir, neben Ort und Termin, bitte auch weitere Informationen zum Anlass und zur Veranstaltung mit (Location, Zielsetzung, Teilnehmende, Wunsch zum Umfang des Auftritts, …).

Per E-Mail Anfragen

Ich melde mich schnellstmöglichst mit einer Information zur Verfügbarkeit und zu den Kosten zurück. Sollten Sie auch nach einigen Tagen auf Ihre Anfrage keine Antwort erhalten haben, melden Sie sich gerne nochmal (für den Fall, dass Ihre Nachricht nicht angekommen ist).

Telefon: 0221-1704517

oder 0174-6243470

Antworten zu häufigen Fragen finden Sie nachfolgend:

Ich kann einen Auftritt als Bühnenshow bis ca. 35/40 Min. realisieren.

Bei vielen Veranstaltungen empfiehlt sich jedoch eine Dauer von ca. 20 Min. oder auch kürzer.

Ein Auftritt mit Show, Vortragselementen und Jongliercrashkurs ist bis 60 Min. möglich.

Natürlich ist es möglich, mehrere Auftrittsblöcke zu zeigen.

Firmenlogos, Symbole, Wörter und sogar Gesichter und Bilder lassen sich im Rahmen der Lichtjonglage mit einem LED Stab während der Show visualisieren.

Mit Lightpainting-Videokunst gibt es noch weitere Möglichkeiten, Bildmaterial in die Show einzubinden.

Thematische Stichpunkte, Formulierungen, Veranstaltungs- und Organisationsinhalte können ebenfalls sprachlich, künstlerisch, artistisch, pointiert aufgegriffen und eingebunden werden. Ein Auftritt mit inhaltlichem Bezug ist jedoch nicht automatisch zu verstehen, als Werbung für Interessen, Produkte, …

Der Begriff „Lightpainting“ bezieht sich auf dieser Website auf eine Form der Videokunst (und hat mit dem Jonglieren erst mal gar nichts zu tun).

Lightpainting-Videokunst kann mit verschiedenen Show-/Jonglage-Elementen (vor allem Lichtjonglage) kombiniert und dargeboten werden.

Ich kooperiere dazu mit einem Videokünstler.

Die Anforderungen an die räumlichen und technischen Bedingungen sind  aufwendiger als bei einem einfacheren Solo-Auftritt. Auch muss eine längere Probenzeit berücksichtigt werden. Weitere Infos finden Sie in den technischen Anforderungen.

Ein Auftritt ist auch in Englisch möglich. Showacts wie die Lichtjonglage sind mit Musik unterlegt und daher international verständlich.

Es gibt wenige Branchen, in der die Honorare und Gagen so vielfältig gefächert und wenig reglementiert sind, wie im Bereich der darstellenden Künste.

Für mein Honorar berücksichtige ich Faktoren wie Art und Größe der Veranstaltung und des Auftraggebers, Dauer und Vorbereitung des Auftritts und auch Saisonalität/Nachfragezeitraum.

Das Honorar lässt sich nicht mit einem Stundenlohn oder dem Tagessatz eines Angestellten vergleichen. Im Preis inbegriffen sind nicht nur viele Stunden und Jahre an Training und Auftrittserfahrung, sondern Kosten für Requisiten, Werbung, Fortbildung etc., und natürlich die Zeit für Büroarbeit, Auftrittsvorbereitung, An- und Abreise etc.

Veranstaltungen, die einem guten/gemeinwohlorientierten Zweck dienen, versuche ich nach Möglichkeit gerne zu unterstützen!

… auch das ist möglich, vor allem bei Veranstaltungen im Rahmen von Konferenzen, Meetings, Tagungen, etc.

Ich kann den Auftritt aus meinem „Home Studio“ streamen oder komme in eine Studio-Location.

Nicht alles, was sich auf der Bühne zeigen lässt, lässt sich 1:1 vor einer Kamera darbieten, trotzdem funktionieren viele Elemente auch virtuell gut.

Die Künstlersozialkasse (kurz: KSK) dient der sozialen Absicherung von Künstler:innen und Angehörigen vieler anderer kreativer Berufe. Auftraggeber, die auf Honorarbasis Leistungen aus dem Bereich der Künstlersozialversicherung beauftragen, müssen sich ggf. bei der Kasse anmelden und einen bestimmten prozentualen Betrag auf die Vergütungen abführen (Ausnahme bei gelentlicher Auftragserteilung). All dies ist gesetzlich geregelt und liegt nicht in meinem Einflussbereich, betrifft grundsätzlich aber auch mein Honorar.

Die GEMA ist die Verwertungsgesellschaft für Musik. Einfach gesagt, muss ein Veranstalter an die GEMA eine Gebühr für die Nutzungsrechte abführen, wenn Musik bei einer öffentlichen Veranstaltung abgespielt wird. Ich nutze, soweit möglich, lizenzfreie Musik, die nicht bei der GEMA registriert ist, jedoch gibt es auch Acts, bei denen GEMA-pflichtige Musik zum Einsatz kommt.

GEMA und KSK beruhen auf teils umfangreichen und komplizierten Regelungen, auf die hier nur in aller Kürze (ohne Gewähr) eingegangen werden kann.

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Kontaktdaten:

Christoph Rummel
Griesberger Str. 27
50765 Köln
Germany

Mobil: +49 (0)174-6243470
Telefon: +49 (0)221-1704517

E-Mail: info@christoph-rummel.de
Internet: https://christoph-rummel.de

Jongleur-Businessjonglage

Show, Inspiration & Experimente mit der Kunst der Jonglage

Frei inszeniert und inhaltlich abgestimmt auf Themen und Anlässe.

Das Jonglieren ist mein Kosmos: Erlebniswelt, Bewegungsraum, Geistessphäre, Herzblut und Sinnbild. Als Jongleur und Bühnenkünstler möchte ich Kopf, Herz und Bauch der Menschen und Zuschauer:innen erreichen.

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